Auswirkungen auf den Klimaschutz

UPDATE: Die Ver­wal­tung hat mei­ne Anfra­ge beant­wor­tet, Ihr fin­det sie unten.
Köln hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2035 kli­ma­neu­tral zu wer­den. Um die­ses ehr­gei­zi­ge Ziel zu errei­chen, muss künf­tig jede Maß­nah­me dar­auf­hin über­prüft wer­den, ob sie die­sem Ziel dient, oder nicht. Wenn die Köl­ner Ver­wal­tung Beschluss­vor­la­gen erstellt, macht sie es seit rund zwei Jah­ren im Kopf der Vor­la­gen erkenn­bar, ob der Beschluss Aus­wir­kun­gen auf den Kli­ma­schutz hat, der nicht. Die­ser Ansatz ist natür­lich zu loben.
Schwie­rig wird es bei der Umset­zung. Auch bei gutem Wil­len ist es nicht leicht die Aus­wir­kun­gen zu beur­tei­len. Ein Bei­spiel: Ist der Bau eines Holz­hau­ses im Sin­ne des Kli­ma­schut­zes gut, da ein nach­wach­sen­der, CO2-bin­den­der Bau­stoff ver­wandt wird? Oder ist er schlecht, da gro­ße Bäu­me gefällt wer­den, und kein wei­te­res CO2 mehr gebun­den wird? Dazu kommt der Ener­gie­ver­brauch der neu­en Bewohner:innen des Hau­ses, deren Kon­sum, der Ver­kehr vom und zum Haus … ?
Oder die geplan­te Aus­wei­sung eines neu­en Bau­ge­bie­tes. Ist ja erst­mal nur ein Stück Papier, und noch kein Bau­be­schluss. Oft wird dies daher von der Ver­wal­tung als “ohne Aus­wir­kun­gen”  dar­ge­stellt, obwohl klar ist, dass eine spä­ter fol­gen­de Bebau­ung sehr wohl Aus­wir­kun­gen auf den Kli­ma­schutz haben kann.

Die Mit­ar­bei­ten­den der Ver­wal­tung sind bei jähr­lich tau­sen­den Beschluss­vor­la­gen nicht zu benei­den. Bis­lang feh­len schein­bar kla­re Richt­li­ni­en, was, wie und in wel­chem Maße Aus­wir­kun­gen auf den Kli­ma­schutz hat. So erscheint das Aus­fül­len der Käst­chen im Kopf der Vor­la­ge nicht strin­gent. Wenig plau­si­bel auch war­um oft der Haken bei “Nein” gemacht wird, hat doch fast jede Maß­nah­me direkt oder indi­rekt Auswirkungen .

Kli­ma­schutz­de­zer­nent Wil­liam Wolf­gramm deu­te­te ein Ange­hen die­ses Pro­b­le­mes an. Anlass für mich, im Rat eine Anfra­ge zu stellen.

Hier als PDF, und hier im Wortlaut:


Seit dem Kli­ma­not­stands­be­schluss vom 9. Juli 2019 ent­hal­ten Beschluss­vor­la­gen der Ver­wal­tung auch Hin­wei­se zu den „Aus­wir­kun­gen auf den Kli­ma­schutz“. Dies war ein wich­ti­ger Schritt um bei Ent­schei­dun­gen auch für den Kli­ma­schutz zu sensibilisieren.
In der Pra­xis zei­gen sich die Hin­wei­se lei­der oft als nicht hin­rei­chend, manch­mal auch ver­wir­rend oder wider­sprüch­lich. So wird etwa der Bau von Häu­sern oft als nega­tiv bewer­tet, die mög­li­che Aus­wei­sung eines Bau­ge­bie­tes wird jedoch ohne Aus­wir­kun­gen dar­ge­stellt, da es sich ja nur um eine Pla­nung han­de­le. In einer Sit­zung des Umwelt­aus­schus­ses deu­te­te der Bei­geord­ne­te Willam Wolf­gramm jüngst neue inter­ne Richt­li­ni­en für die Dar­stel­lung der Aus­wir­kun­gen an.

Vor die­sem Hin­ter­grund bit­te ich um die Beant­wor­tung fol­gen­der Fragen:

1. Wenn die Ver­wal­tung kei­ne Aus­wir­kun­gen auf den Kli­ma­schutz sieht, begrün­det sie dies nicht. Wird es zukünf­tig für die­se Ein­schät­zung eben­falls eine Begrün­dung geben?
2. Der Hin­weis „Aus­wir­kun­gen auf den Kli­ma­schutz“ geht auf oben erwähn­ten Rats­be­schluss zurück. Wird der Rat (oder sei­ne Aus­schüs­se) in eine Neu­fas­sung des Umgangs mit die­sem Beschluss eingebunden?
3. Gibt es lan­des-/bun­des­wei­te Bemü­hun­gen wie sol­che Aus­wir­kun­gen auf den Kli­ma­schutz stan­dar­di­siert dar­ge­stellt wer­den können?
4. Ist geplant, nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf den Kli­ma­schutz auch (wenn mög­lich) in „CO2-Ton­nen“ zu quantifizieren?
5. Kli­ma­schutz ist bis­lang kein Teil einer soge­nann­ten „Umwelt­prü­fung“. Gibt es Bestre­bun­gen der Gesetz­ge­ber Kli­ma­schutz auch in eine Umwelt­prü­fung mit einzubeziehen?

Mit Dank für Ihre Antwort
gez. Thor Zimmermann


Die Ant­wort der Ver­wal­tung (vom 17.3.2022):

Die Kli­ma­be­wer­tung von Beschluss­vor­la­gen befin­det sich der­zeit in der Über­ar­bei­tung. Im Rah­men der Über­ar­bei­tung wer­den die auf­ge­wor­fe­nen Fra­gen geprüft. Die Koor­di­na­ti­ons­stel­le Kli­ma­schutz befin­det sich zudem bereits im Aus­tausch mit ande­ren Kom­mu­nen in NRW zu der Thematik.

Neben dem Rats­auf­trag zur Kennt­lich­ma­chung von rele­van­ten Ver­wal­tungs­vor­la­gen hin­sicht­lich der Aus­wir­kun­gen auf den Kli­ma­schutz (2081/2019) hat der Rat am 14.12.2021 die Ver­wal­tung beauf­tragt alle Beschluss­vor­la­gen um den Prüf­punkt Kli­ma­wan­del­fol­gen (AN/2624/2021) sowie Bei­trag zum Ziel­ge­rüst der Stadt­stra­te­gie (1987/2021) zu ergänzen.

Der­zeit erar­bei­ten das Amt für Stadt­ent­wick­lung und Sta­tis­tik, die Koor­di­na­ti­ons­stel­le Kli­ma­schutz sowie das Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz­amt unter Berück­sich­ti­gung der dv-tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten einen gemein­schaft­li­chen Umset­zungs­vor­schlag. Die zustän­di­gen Fach­aus­schüs­se wer­den hier­über vor­aus­sicht­lich im 3. Quar­tal 2022 informiert.

gez. Reker


Die Ant­wort hier als PDF

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