UPDATE: Die Verwaltung hat meine Anfrage beantwortet, Ihr findet sie unten.
Köln hat sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, muss künftig jede Maßnahme daraufhin überprüft werden, ob sie diesem Ziel dient, oder nicht. Wenn die Kölner Verwaltung Beschlussvorlagen erstellt, macht sie es seit rund zwei Jahren im Kopf der Vorlagen erkennbar, ob der Beschluss Auswirkungen auf den Klimaschutz hat, der nicht. Dieser Ansatz ist natürlich zu loben.
Schwierig wird es bei der Umsetzung. Auch bei gutem Willen ist es nicht leicht die Auswirkungen zu beurteilen. Ein Beispiel: Ist der Bau eines Holzhauses im Sinne des Klimaschutzes gut, da ein nachwachsender, CO2-bindender Baustoff verwandt wird? Oder ist er schlecht, da große Bäume gefällt werden, und kein weiteres CO2 mehr gebunden wird? Dazu kommt der Energieverbrauch der neuen Bewohner:innen des Hauses, deren Konsum, der Verkehr vom und zum Haus … ?
Oder die geplante Ausweisung eines neuen Baugebietes. Ist ja erstmal nur ein Stück Papier, und noch kein Baubeschluss. Oft wird dies daher von der Verwaltung als “ohne Auswirkungen” dargestellt, obwohl klar ist, dass eine später folgende Bebauung sehr wohl Auswirkungen auf den Klimaschutz haben kann.
Die Mitarbeitenden der Verwaltung sind bei jährlich tausenden Beschlussvorlagen nicht zu beneiden. Bislang fehlen scheinbar klare Richtlinien, was, wie und in welchem Maße Auswirkungen auf den Klimaschutz hat. So erscheint das Ausfüllen der Kästchen im Kopf der Vorlage nicht stringent. Wenig plausibel auch warum oft der Haken bei “Nein” gemacht wird, hat doch fast jede Maßnahme direkt oder indirekt Auswirkungen .
Klimaschutzdezernent William Wolfgramm deutete ein Angehen dieses Problemes an. Anlass für mich, im Rat eine Anfrage zu stellen.
Hier als PDF, und hier im Wortlaut:
Seit dem Klimanotstandsbeschluss vom 9. Juli 2019 enthalten Beschlussvorlagen der Verwaltung auch Hinweise zu den „Auswirkungen auf den Klimaschutz“. Dies war ein wichtiger Schritt um bei Entscheidungen auch für den Klimaschutz zu sensibilisieren.
In der Praxis zeigen sich die Hinweise leider oft als nicht hinreichend, manchmal auch verwirrend oder widersprüchlich. So wird etwa der Bau von Häusern oft als negativ bewertet, die mögliche Ausweisung eines Baugebietes wird jedoch ohne Auswirkungen dargestellt, da es sich ja nur um eine Planung handele. In einer Sitzung des Umweltausschusses deutete der Beigeordnete Willam Wolfgramm jüngst neue interne Richtlinien für die Darstellung der Auswirkungen an.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wenn die Verwaltung keine Auswirkungen auf den Klimaschutz sieht, begründet sie dies nicht. Wird es zukünftig für diese Einschätzung ebenfalls eine Begründung geben?
2. Der Hinweis „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ geht auf oben erwähnten Ratsbeschluss zurück. Wird der Rat (oder seine Ausschüsse) in eine Neufassung des Umgangs mit diesem Beschluss eingebunden?
3. Gibt es landes-/bundesweite Bemühungen wie solche Auswirkungen auf den Klimaschutz standardisiert dargestellt werden können?
4. Ist geplant, negative Auswirkungen auf den Klimaschutz auch (wenn möglich) in „CO2-Tonnen“ zu quantifizieren?
5. Klimaschutz ist bislang kein Teil einer sogenannten „Umweltprüfung“. Gibt es Bestrebungen der Gesetzgeber Klimaschutz auch in eine Umweltprüfung mit einzubeziehen?
Mit Dank für Ihre Antwort
gez. Thor Zimmermann
Die Antwort der Verwaltung (vom 17.3.2022):
Die Klimabewertung von Beschlussvorlagen befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Im Rahmen der Überarbeitung werden die aufgeworfenen Fragen geprüft. Die Koordinationsstelle Klimaschutz befindet sich zudem bereits im Austausch mit anderen Kommunen in NRW zu der Thematik.
Neben dem Ratsauftrag zur Kenntlichmachung von relevanten Verwaltungsvorlagen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz (2081/2019) hat der Rat am 14.12.2021 die Verwaltung beauftragt alle Beschlussvorlagen um den Prüfpunkt Klimawandelfolgen (AN/2624/2021) sowie Beitrag zum Zielgerüst der Stadtstrategie (1987/2021) zu ergänzen.
Derzeit erarbeiten das Amt für Stadtentwicklung und Statistik, die Koordinationsstelle Klimaschutz sowie das Umwelt- und Verbraucherschutzamt unter Berücksichtigung der dv-technischen Möglichkeiten einen gemeinschaftlichen Umsetzungsvorschlag. Die zuständigen Fachausschüsse werden hierüber voraussichtlich im 3. Quartal 2022 informiert.
gez. Reker