Außengastronomie – Gebühren 50% senken!

Für Kölns Gast­wir­te ist die Pan­de­mie bekann­ter­ma­ßen eine Kata­stro­phe. Kaum ein ande­rer Wirt­schafts­zweig lei­det so sehr unter not­wen­di­gen Ein­schrän­kun­gen zur Bekämp­fung des Infektionsgeschehens.
Umsät­ze bra­chen ein, Per­so­nal wan­der­te ab, Betrie­be muss­ten schlie­ßen. Dies ging nicht unbe­merkt an der Poli­tik vor­bei, ver­schie­de­ne Hilfs­pro­gram­me wur­den ent­wi­ckelt. Auf kom­mu­na­ler Ebe­ne ist die Aus­wei­tung der Außen­gas­tro­no­mie­flä­chen ein sehr wirk­sa­mes, und von den Gast­wir­ten geschätz­tes Instru­ment um die Umsät­ze etwas sta­bi­li­sie­ren zu können.
Denn die Außen­gas­tro­no­mie war in den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren weni­ger von Ein­schrän­kun­gen betrof­fen, als der Ver­zehr von Spei­sen und Geträn­ken in Innen­räu­men. Dies hat sei­nen Grund im gerin­ge­ren Infek­ti­ons­ri­si­ko an der fri­schen Luft.
Eine Beson­der­heit stellt die Mög­lich­keit der Aus­wei­tung der Gas­tro-Flä­chen auf Park­plät­ze im “öffen­li­chen Stra­ßen­land” dar. In Köln kön­nen (unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen) auf Antrag der Gast­wir­te Park­plät­ze in Gas­tro­no­mie­flä­chen gewan­delt wer­den. Dies war und ist ein sehr sym­pa­thi­sches Mit­tel den Gast­wir­ten zu hel­fen – sind drei Kaf­fee­haus­ti­sche im Stras­sen­bild auch schö­ner als ein dicker SUV …

Für solch beson­de­re Außen­gas­tro­no­mie-Flä­chen fällt natür­lich eigent­lich eine Son­der­nut­zungs­ge­bühr an, aber die Stadt ver­zich­te­te zum Woh­le der Wir­te in den Pan­de­mie-Zei­ten darauf.
Nun weiß jedoch nie­mand wie lan­ge die Pabde­mie dau­ert, und wie lan­ge die Wir­te die­sen Sup­port brau­chen. Eigent­lich soll­ten Park­platz­flä­chen und Gebüh­ren­be­frei­ung zum 31. Dezem­ber 2021 weg­fal­len. Doch die Stadt stellt die­se Flä­chen (auf Rats­be­schluss Mit­te 2021) nun auch in 2022 zur Ver­fü­gung. Nur die Gebüh­ren will sie aber wie­der erhe­ben. Dem Ver­neh­men nach geht es um ins­ge­samt rund 300.000 Euro, die sonst dem städ­ti­schen Haus­halt feh­len wür­den. Das Mehr­heits­bünd­nis aus Grüne/CDU/Volt trägt die­se Linie bis­lang mit.

Ein eigen­ar­ti­ger Move, denn die Pan­de­mie ist ja noch nicht vor­bei. Es geht dabei ja nicht nur um die finan­zi­el­le Ent­las­tung der Gast­wir­te, son­dern auch um das berech­tig­te Anlie­gen mög­lichst vie­le Außen­gas­tro­no­mie­flä­chen zu schaf­fen, da, wir erin­nern uns: Außen siche­rer als Innen. Wenn wir nun wie­der Gebüh­ren in vol­ler Höhe erhe­ben (es geht schnell um eini­ge hun­dert Euro), kann dies Wir­te abschre­cken sol­che Flä­chen zu bean­tra­gen. Und uns ste­hen die­se dann nicht nur zur Verfügung.

Und nun?

 

Bereits im ver­gan­ge­nen Herbst ver­such­ten Die Lin­ke und ich mit sepa­ra­ten Anträ­gen die Wir­te von die­sen Gebüh­ren zu befrei­en, bezie­hungs­wei­se die­se zu redu­zie­ren. Doch Grüne/CDU/Volt lehn­ten ab.
Jetzt, da die Gebüh­ren wie­der wirk­sam wer­den, griff die Pres­se das The­ma wie­der auf. Die Empö­rung war groß und führ­te zu drei aktu­el­len Anträ­gen­für die Rats­sit­zung am 3. Februar.

Knapp zusam­men­ge­fasst:

  1. SPD/FDP/LINKE/Klimafreundin for­dern auch 2022 kom­plett auf die­se Gebüh­ren zu ver­zich­ten.
  2. Grüne/CDU/Volt wün­schen eine Stra­te­gie und for­dern die­se Son­der­flä­chen bis Ende 2023 zur Ver­fü­gung zu stel­len. Zu den Gebüh­ren äußern sie sich nicht, sie wol­len es offen­sicht­lich dabei belassen.
  3. Mein Ände­rungs­an­trag for­dert in Ergän­zung zum Grü­ne/CDU/­Volt-Antrag die Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren um 50% zu sen­ken.

Mein Antrag ist ein klas­si­scher Kom­pro­miß­vor­schlag. Zum Einen sehe ich kei­ne Mehr­heit für eine kom­plet­te Gebüh­ren­be­frei­ung (sonst hät­te das Mehr­heits­bünd­nis von Grüne/CDU/Volt dies in ihrem Antrag drin). Zum Ande­ren ist der mone­tä­re Aspekt hin­sicht­lich des städ­ti­schen Haus­hal­tes nicht ganz von der Hand zu wei­sen. Doch wenn die Außen­flä­chen aus­ge­wei­tet wer­den, erhö­hen sich ja auch die Ein­nah­men. Da soll­te eine Redu­zie­rung um 50% für den Haus­halt ver­kraft­bar sein!

Fazit 1
Prof. Dr. Dör­te Die­mert, Stadt­käm­me­rin, © Rhei­ni­sches Bild­ar­chiv Köln/Sabrina Walz, Por­trait Febru­ar 2020

Es sind begin­nen­de (Land­tags-) Wahl­kampf­zei­ten in Köln, da machen sich bei einem solch emo­tio­na­len wie popu­lä­ren The­ma Geschen­ke an Kölns Gast­wir­te immer gut. Kein Wun­der also, dass SPD, FDP und LINKE mit aufspringen.
Umso erstaun­li­cher das Grü­ne und CDU hier bei einer ver­gleichs­wei­sen gerin­gen Sum­me (300.000 Euro) nicht mit­zie­hen. War­um? Das Mehr­heits­bünd­nis trägt nicht nur die Last der Ver­ant­wor­tung für den städ­ti­schen Haus­halt, sie haben ihn ja so beschlos­sen, mög­li­cher­wei­se gibt es einen ande­ren Grund: Kölns Käm­me­rin Pro­fes­so­rin Dr. Dör­te Die­mert ist auf Vor­schlag der Grü­nen zur Stadt­käm­me­rin gewählt wor­den. Und wenn sie Nein zur Gebüh­ren­be­frei­ung sagt, fal­len ihr die Grü­nen natür­lich nicht ger­ne in den Rücken.

Fazit 2

Wenn Clubs, Knei­pen und Restau­rants auch ein Teil unse­rer Kul­tur sind, sind die­se kul­tu­rel­le Ein­rich­tun­gen die­je­ni­gen mit den höchs­ten Besucher*innen-Zahlen in Köln. Die­sen Kul­turzweig zu hegen und zu pfle­gen muss mit ein städ­ti­sches Anlie­gen sein. Clubs- und Knei­penster­ben haben wir auch  ohne Pan­de­mie schon genug. Zumal wir hier mit einer Redu­zie­rung der Gebüh­ren auch sinn­vol­les Instru­ment zur Pan­de­mie­be­kämp­fung in der Hand haben.
Kölns Gast­wir­te kön­nen mäch­tig trom­meln. Manch­mal wün­sche ich mir aber auch, dass ande­re, manch­mal wich­ti­ge­re The­men der­art wahr­ge­nom­men wer­den wie die Anlie­gen unse­rer Wirte.


Fun­fact am Ran­de: Das die Park­plätz­flä­chen auch in 2022 den Gast­wir­ten zur Ver­fü­gung ste­hen, ist auf einen Antrag unse­rer ehe­ma­li­gen Rat­grup­pe GUT zurück­zu­füh­ren. Wir hat­ten dies auf der Rats­sit­zung am 24. Juni 2021 unter TOP 3.1.7 bean­tragt, frei­lich auch mit einer Gebüh­ren­be­frei­ung. Die­ser Pas­sus wur­de auf Antrag der Grü­nen jedoch gestrichen.
Aus­zug aus dem Wort­pro­to­koll (Sei­te 15 im PDF), Her­vor­he­bun­gen durch mir:

Der­ya Kara­dag (Bünd­nis 90/Die Grü­nen):
Sehr
geehr­te Frau Ober­bür­ger­meis­te­rin! Sehr geehr­te Kol­le­gin­nen und Kollegen!
Wir alle freu­en uns
über das neu gewon­ne­ne gas­tro­no­mi­sche Außenflä­chen­an­ge­bot. Ins­be­son­de­re auf Park­plät­zen sit­zen wir ganz ger­ne.

Um die Gas­tro­no­mie auch wei­ter­hin zu unter­stüt­zen und ihr Pla­nungs­si­cher­heit zu geben, möchten wir die Son­der­ge­neh­mi­gun­gen auch über dieses Jahr hin­aus bis Ende 2022 ver­län­gern, wie die BV
1 das bereits beschlos­sen hat.
Auch die tem­po­rä­ren Erwei­te­run­gen sind wei­terhin schnell und unkom­pli­ziert zu ermög­li­chen.

Einen Gebüh­ren­er­lass möch­ten wir aber zu diesem Zeit­punkt noch nicht beschlie­ßen. Mit Blick auf die pan­de­mi­sche Lage und auch auf unse­re Haus­halts­la­ge in der Kom­mu­ne möch­ten wir dieses noch nicht abschlie­ßend ent­schei­den. Ich schaue die Käm­me­rin an.

Aus die­sem Grund bit­ten wir, fol­gen­den Änderungs­an­trag zu beschlie­ßen:

Der letz­te Satz im Beschluss­text wird antei­lig gestri­chen. Es ent­fällt der ers­te Teil, näm­lich „Gebüh­ren für die Son­der­nutzung fal­len nicht an und“.

Wir bit­ten, die­sem Ände­rungs­an­trag zuzu­stimmen.

(Bei­fall beim Bünd­nis 90/Die Grünen)”


Wie oben erwähnt: Bereits stell­ten am 9. Novem­ber 2021 LINKE und ich erneut zwei Anträ­ge zum The­ma. Nach­zu­le­sen im Wort­pro­to­koll unter TOP 3.2.4 auf den Sei­ten 44ff im hier ver­link­ten PDF.
Auf­fäl­lig: Weder die Frak­tio­nen von GRÜNE/CDU/SPD/FDP/VOLT/Die FRAKTION nah­men damals an der Debat­te teil …

 

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